Wie das Betreibungsamt oder denen Rechte in· dem Sinne haben. dass die Dienstbar- Konkursamt zu diesem Zwecke auf Grund des Art. 812 keit weil jüngeren Datums als jene Pfandtitel ihnen im ZGB in Bezug auf neurechtlicheDienstbarkeiten bei Er- Range nachgehen sollte. Dass nur das die Meinung des stellung des Lastenverzeichnisses bezw. des Kolloka- Plans sein konnte, folgt auch zwingend daraus. duss die tionsplans formell vorzugehen und wer infolgedessen anderen Dienstbarkeiten - Hagpflicht und Winterfahrgegenüber dem letzteren als Kläger aufzutreten habe, ob recht - den Pfandrechten vorgestellt wurden.