SchKG festgestellt Gesetzgebung lediglich nach dern Zeitpunkt ihrer Bewerden, in dem alle Streitigkeiten über Bestand und gründung bestimmte. Die Einreihung der Dienstbarkeit Rang der an einer zu versteigernden Liegenschaft gel- der Rekurrentin nach den zeitlich älteren Pfandrechten tend gemachten beschränkter dinglichen Rechte auszu- im Kollokationsplan konnte daher offenbar nur die Betragen sind. Die Aufsichtsbehörden sind zum Entscheide deutung einer Verfügung über den Rang dieser verschiedarüber nicht kompetent. Wie das Betreibungsamt oder denen Rechte in· dem Sinne haben.