Die Entscheioder Grundlast auf das Grundstück gelegt wird, ohne dung der Beschwerde hängt demnach. wie im angefochdass der Pfandgläubiger zugestimmt hat, das Grund- tenen Entscheide zutreffend bemerkt wird, einzig dapfandrecht der späteren Belastung vorgeht und diese von ab, ob nach Massgabe dieses der von der Konkursgelöscht wird, wenn bei der Pfandverwertung ihr Be- verwaltung am 5. Oktober 1914 aufgelegte Nachtrag stand den vorgehenden Pfandgläubiger schädigt. Es muss zum Kollokationsplan eine hinreichend deutliche Verfüdaher auch gegenüber Dienstbarkeiten Platz greifen.