53 des kantonalen wässerungsarbeiten geschaffenen Mehrwerts der Liegen- Dienstbarkeitengesetzes der Rang der dinglichen Rechte, schaft betreffe, so handle es sich dabei um einen mateauch wenn sie verschiedenen rechtlichen Charakter riellrechtlichen Anspruch, über dessen Berechtigung nur hätten, nach der Zeit der Errichtung «( Alle Dienstbar- der Richter entscheiden könnte. Die Aufsichtsbehörden keiten gehen den Pfand rechten voran, wenn sie der Zeit könnten denselben auch formell nicht gutheissen, schon nach vor den letzteren in Kraft erwachsen sind.