zeitlichen dinglichen Rechte sei aber das alte kantonale Was den Eventualantrag auf Ersatz des durch die Ent- Recht. Nun bestimme sich nach Art. 53 des kantonalen wässerungsarbeiten geschaffenen Mehrwerts der Liegen- Dienstbarkeitengesetzes der Rang der dinglichen Rechte, schaft betreffe, so handle es sich dabei um einen mateauch wenn sie verschiedenen rechtlichen Charakter riellrechtlichen Anspruch, über dessen Berechtigung nur hätten, nach der Zeit der Errichtung «( Alle Dienstbar- der Richter entscheiden könnte.