53 des Dienstder Löschung der Servitut ungerechtfertigt bereichert barkeitsgesetzes in der durch die zeitliche Begründung wäre, und seien daher die Steigerungsbedingungen für bestimmten Reihenfolge, und habe dann nicht nötig, diesen Fall im Sinne des Eventualantrages ZR ergänzen. den betreffenden Berechtigten noch eine besondere Ab- Durch Entscheid vom 9. Dezember 1914 hat die kan- weisungsanzeige zukommen zu lassen.