249 Abs. 3 geforderte Spezialanzeige höchstens schen Gemeinde Flawil ausgerufen werde. dann ersetzen können, wenn aus dem Plane selbst in un- Ueber diese Anordnung beschwerte sich die politische missverständlicher Weise ersichtlich gewesen wäre, dass Gemeinde Flawil bei der kantonalen Aufsichtsbehörde die Konkursverwaltung die Servitut als den Pfandrechten mit dem Antrage, sie sei aufzuheben, eventuell sei die nachgehend behandeln wolle, was wie bereits bemerkt Steigerung solange zu verschieben, bis das Konkursamt nicht zutreffe. Bei dieser Sachlage könne von der Ein-