7 Abs. 2 bestimmt, dass auf Verlangen von in der gleichen Form wie die Abweisung einer Forderung J. Hausammann und G. Studers Erben gemäss Art. 141 und unter Angabe des Grundes angezeigt werde. Die Abs. 3 SchKG sowohl mit als ohne Anzeige der im Lasten- Zustellung einer Abschrift des Kollokationsplanes hätte verzeichnis aufgeführten Servitut zu Gunsten der politi- die in Art.