Wenn im Kon- Art. 250 SchKG keine Klage erhoben worden war, hat kurse die Bereinigung der dinglichen Lasten im Kollodas für die Versteigerung der Liegenschaft requirierte kationsverfahren erfolge, müsse auch verlangt werden, Konkursamt Untertoggenburg am 24. November 1914 dass eine vom gewöhnlichen Rechtsgange abweichende die neuen Steigerungsbedingungen aufgelegt und darin Behandlung eines dinglichen Anspruches dem Betroffenen in Ziff. 7 Abs. 2 bestimmt, dass auf Verlangen von in der gleichen Form wie die Abweisung einer Forderung J. Hausammann und G. Studers Erben gemäss Art.