Die Be- IV. wiederum unter der Ueberschrift « Grundpfand- schwerdeführerin habe daher umsoeher annehmen dürfen rechte t} und müssen, dass ihre Servitut wie in den früheren Gant- 8. Versicherungsbrief über 2500 Fr. zu Gunsten Witwe bedingungen vorbehaltlos anerkannt sei, als ihr auch Bodmer-Bächtiger, bezw. Geschwister Bodmer, Rossreute. keine Verfügung der Konkursverwaltung im Sinne von Nachdem gegen diesen Nachtrag innert der Frist des Art. 249 Abs. 3 SchKG zugekommen sei. Wenn im Kon- Art.