Der Unterschied gegenüber dem auf die Rekurrentin ausgeübt; es bleibe ihr anheimge- Zustand vor der Pfändung ist lediglich der, dass zur stellt, welche Konsequenz sie an die Pfändung und Ver- 198 Entscheidungen der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer. N° 4 0 . 1 9 8