Die Forderung des Rayower Kaution verlangen würde. So wenig nun die Stadt die an die Stadt Zürich aus dem Depositum wurde am 3. April Herausgabe verweigern könnte,wenn ihr kein Anspruch 1914 vom Betreibungsamt Zürich 4 in einer von Moritz an den Tolerierten zustehe, so wenig könne sie dies unter Grünstein, Horlogerie en gros, in Bern, gegen Rayower der gleichen Voraussetzung gegenüber dem Anweisullgsfür einen Gesamtbetrag von 545 Fr. 35 Cts. eingeleiteten gläubiger Grünstein tun. Betreibung gepfändet; das Betreibungsamt gab der D. -