ner auf Grund der Kriegsgesetzgfbung im Lande des Gläubigers beanspruchen könnte, sofern er dort wohnte. A. - Zur Erlangung einer Niederlassungsbewilligung Eine solche Gleichbehan dlung wäre wegen der Vers(;hieden- in der Stadt Zürich musste der schriftenlose Reisende heit der GesetzgebJmgen über, das Zwangsvollstreckungs- Aron Rayower aus Warschau, gemäss § 35 des zürche- * Siehe oben Nr. 28. rischen Gemeindegesetzes, eine « Toleranzkaution I), beund Konkurskammer.