Zürich. dem Schuldner, der in der Schweiz von einem im Ausland Pfändung und Verwertung des Rückforderungsanspruches wohnenden Gläubiger betrieben wird, gen au die gleichen gegenüber einer Gemeinde aus der Hinterlegung eines Erleichtel'Ungen in Beziehung auf die Durchführung der Bankeinlageheftes zwecks Erlangung einer Niederlassungs- Zwangsvollstreckung gewährt werden, wie sie der Schuld- bewilligung. Rechtsstellung der Gemeinde; Unanwendbarkeit des Widerspruchsverfahrens. ner auf Grund der Kriegsgesetzgfbung im Lande des Gläubigers beanspruchen könnte, sofern er dort wohnte.