Gesetzgebung Bestim- 38. Entscheid vom 22. Kai 1916 i. S. Preiss. mungen zum Schutze des inländischen Schuldners auf- Die Aufsichtsbehördeu könneli nicht gestützt auf den Bun- gestellt habe, bestehe für diesen kein Anlass sich auf die desratsbeschluss vom 4. Dezembel" ~,914 betreffend Schutz im Auslande erlassenen Vorschriften zu berufel!.