192 Entscheidungen der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer. N° 38. 193 Der Rekurre;llt kann nur auf dem Wege des Wider- der Betreibung, indem er ausführte, dass gegenwärtig in spruchverfahrens geltend machen, dass in Wirklichkeit Frankreich im Ausland wohnende Personen gegen Frander Schuldner kein pfändbares Recht an der Liegenschaft zosen keine Prozesse oder Betreibungen durchführen • selbst besitze.