Abs. 2 ce werde der Richter ermächtigt, unter Berück- Demnach hat die Schuldbetreibungs- u. Konkurskammer sichtigung der besonderen Verhältnisse des Schuldners diesem einen Zahlungsaufschub zu bewilligen und die erkannt: Schuldbetreibung aufzuschieben, dabei aber von dieser Der Rekurs wird im Sinne der ·Motive abgewiesen. Befugnis nur nach sorgfältiger Prüfung der Verhältnisse Gebrauch zu machen.