N° 48 *) ausgeführt hat, zu eng; der eigentliche und letzte B. - Als das Betreibungsamt das Begehren "bwies, Zweck des Widerspruchverfahrens besteht darin, fest- erhob der Rekurrent Beschwerde mit dem Antrag, die zustellen, ob der Dritte sein die Pfändung ausschliessendes Betreibung sei einzustellen. Er hielt an seint:m Stand- Recht an der gepfändeten Sache oder dem gepfändeten punkt fest. Rechte geltend machen könne.