Er machte Komm. Art. 91 N° 7). Nun ist der Rekurrent mIt Steldle geltend, dass die Liegenschaft im Gesamteigentum der zusammen im Grundbuch als Miteigentümer der in Frage btiden Gesellschafter stehe und dass nach Art. 544 OR stehenden Liegenschaft eingetragen und auch der Gesel.l- nur der Liquidationsanteil Steidles gepfändet werden schaftsvertrag deutet auf das Miteigentumsverhältms könne.