In einer Betreibung des genüber Rechtsansprüchen Dritter wirksam standhalten Markus Rieble gegen Steidle pfändete nun das Betreikönne (AS Sep.Ausg.15 N°48 Erw.1, 6 N° 31,10 N° 35*), bungsamt Seebach am 18. Januar 1915 ,. die unausgeund auf alle Fälle genügt es z~r Pfändung eines Gegenschiedene Hälfte !) Steidles an der Liegenschaft.