sichtsbehörden zu entscheiden. Die Gültigkeit des Pfüu- Liegenschaft. Nach dem Gesellschaftsvertrage war der dungsvollzuges hängt keineswegs von der Beurteilung Rekurrent im Grundbuch als Miteigentümer dieser Liedieser Frage ab. In der Regel sind alle im ~ewahrs~n: d~s genschaft einzutragen.