ausgeführt hat. Festsetzung des Zeitpunktes der Verwahrung, nur die Demnach hat die Schuldbetreibungs- u. Konkurskammer unselbständige Vollziehung des Entscheides der unteren Aufsichtsbehörde vom 25. Januar 1915 und daher keine erkannt: neue anfechtbare Verfügung d~s Betreibungsamtes im Der Rekurs wird gutgeheissen und der Entscheid der Sinne des Art.