als ausgeschlossen erscheinen ; zudem habe das ~etre~­ Aufsichtsbehötde Kenntnifi und setzte die amtliche Ver- bUl1gsamt sich bereit erkJärt, alle VerantwortlIchkeIt wahrung auf den 18. Februar an. « hinsichtlich Bestand und Deckung der Pfändungs- Am 16. Februar erhob darauf der Rekursgegner Be- objekte >) dem Gläubiger gegenüber auf sich zu nehmen. schwerde gegen diese Verfügung bei der untern Aufsichts- Das Vorgehen des Rekurrenten gebe der Vermutung bebörde, indem er deren Aufhebung beantragte.