Am 17. Dezember 1914 ersuchte der Rekurrent Anordnung der amtlichen Verwahrung auf. . Dr. S. Strum in Bern das Betreibungsamt Luzern, die für Sie führte aus: Die Einrede der Verspätullg könne 11lcht seine Betreibung N° 6953 gegen den Rekursgegner Werner gehört werden. Das frühere Beschwerdeverfahre~ habe Bucher in Luzern gepfändeten Gegenstände in amtliche sich nur zwischen dem Rekurrenten und dem Betrelbungs- Verwahrung zu nebmen. amt abgespielt.