143, wiederum eine neue genommene Abrechnung kassiert wird; Steigerung anzuordnen, dann aber auch zu voll ziehen ist. b) der zu Gunsten der Basler Kantonalbank ausgestellte Weiter muss die Gutheissung des Rekurses, wie be- Pfandausf811schein kassiert wird ; reits in Erwägung 1 angedeutet "rurde, auch zur Aufhe- c) die am 20. Januar 1915 zu Gunsten Dinsers vollzobung des auf Grund der unrichtigen Abrechnung ausge- gene, sowie die am 6. Februar 1915 zu Gunsten der Erben stellten P fan d aus fall s c h ein s führen ; und die Knörr vollzogene Pfändung.