dingungen keine Zinsen belastet wurden - aufzuheben erkannt: und, unter Haftbarmachung der Ersteigerer und ihn r Der Rekurswira in dem Sinne gutgeheissen, dass Bürgen für einen allfälligen Mindererlös, sowie für wei- a) die auf Grund des Zuschlags vom 11. Juni 1914 vorteren SclJ.aden im Sinne des Art. 143, wiederum eine neue genommene Abrechnung kassiert wird; Steigerung anzuordnen, dann aber auch zu voll ziehen ist.