s lag, d. h. es wird Einverständnis aller Beteiligten fehlt aber im vorliegenden einfach das Betreibungsamt angewiesen, die von ihm am Falle. 25. November 1914 getroffene, der Vorschrift des Ge- 4. Aus den vorstehenden Ausführungen ergibt sich zu- setzes entsprechende Verfügung wiederherzustellen, eine nächst die Gutheissung des Rekurses in dem Sinne, dass Weisung, zu welcher die Aufsichtsbehörden zweifellos die auf Grund des Zuschlages vom 11. Juni 1914 erfolgte schon unter dem frühern Rechte (d. h. vor Erlass des A b r e c h nun g - die übrigens auch insofern unrichtig Art.