Ersteigerer wieder in Kraft erklärt. Eine solche Mass- 3. Materiell erweist sich dep Rekurs ohne weiteres als regel lässt sich auch nicht· etwa mit der Erwägung rechtbegründet. Wenn Art. 143 vorschreibt, dass bei Zahlungs- fertigen, dass die neue Steigerung vielleicht einen M i n- verzug des Ersteigerers sofort eine neue Steigerung der e r lös gegenüber der frühern ugtben könnte, was « anzuordnen)) sei, so hat diese Gesetzesbestimmung nicht im Interesse des Schuldners liege.