der Liegenschaft auf die Ehegatten Dinser ; ten: solange er über jenen Punkt nicht aufgeklärt war, d) die Ausstellung eines Pfandausfallscheins auf Grund hatte er auch noch keine Kenntnis VOll derjenigen «Verder sub b hievor erwähnten Abrechnung ; fügung 11 des Betreibungsamtes, die er mit seiner Be- e) der Vollzug der Pfändungen auf Grund des Pfand- schwerde anficht, und solange konnte deshalb die in ausfallscheins. Art. 17 Abs. 2 festgesetzte zehntägige Beschwerdefrist Alle diese Massnahmen des: Betreibungsamtes stehen nicht zu laufen beginner..