143 ; abgerechnet werde. Solange also der Rekurrent nicht b) die damit zusammenhängende Abrechnung auf wusste, im welchem Si n n e die auf den 7. Januar an- Grund des am 25. November rückgängig gemachten Zu- gesetzte Gant abgestellt worden sei, hatte er jedenfal1s schlages an die Ehegatten Dh1ser ; zu derjenigen Beschwerde, um die es sich heute handelt c) die hierin liegende Wiederinkraftsetzung jenes Zu- und um die es sich auch für die kantonale Aufsieht.. schlags und die damit verbundene Wiederübertragung behörde handelte, keinen Anlass, oder, mit andem Wor-