u. a. schon aus der damaligen Beg r ü nd u n g der folge irgend eines l.'mstandes einige Tage oder Wochen Beschwerde und nunmehr auch aus dem Rekurs an das später stattfinde, konnte dem Rekurrenten allenfalls Bundesgericht ergibt: gleichgültig sein ; nicht aber, ob sie überhaupt stattfinde a) die Nichtabhaltung einer dritten Gant trotz Vorlie- oder ob im Gegenteil auf Grund jener zweiten Steigeru.ng gens der Voraussetzungen des Art. 143 ; abgerechnet werde.