stattin Erwägung: finden solle, indem vielmehr auf Grund des wieder in 1. - Gegenstand des Rekurses ist nicht, wie vielleicht Kraft erklärten Zuschlages an der z w e i t e n Steig6l'Ung bei rein wörtlicher Interpretation des seiner Zeit an die abgerechnet und auf die s er Grundlage ein Pfandau.. kantonale Aufsichtsbehörde gestellten Beschwerdean- fallschein ausg~stellt worden sei, in dem Sinne, dass er' trages angenommen werden könnte, nur die zu Gunsten ohne weiteres zur Pfändung berechtige. des Dinser vollzogene P f ä n dun g, sondern, wie sich Ob die dritte Steigerung am 7. Januar, oder aber in-