kundigung der Pfändung zu Gunsten des Dinser ist vom D. _ Gegen diesen Entscheid richtet sich der vorlie- 28. Januar datiert. Am 11./13. März schloss sich die Ehe- gende, rechtzeitig ergriffene Rekurs, mit dem Antrag auf frau des Rekurrenten diesen Pfändungen an. Gegenüber «( Aufhebung des nachträglich am 6. Januar 1915 geord- d.en Erben Knörr erwirkte der Rekurrent die Bewilligung neten Gantkaufes vom 11. Juni 1914, sowie der durch das eIßes nachträglichen Rechtsvorschlags. Betreibungsamt ausgestellten Pfandausfallscheine und der B.