Fur dIese Beträge erwirkten die Zessionare am 30. Ja- Aufsichtsbehörde an ihm gt'richtete bezügliche Frage nu~r und 3~ 6.. Februar ohne neuen Zahlungsbefehl die eine unzweideutige Antwort zu geben. Ausserd<:;m fehle Pfandung samthcher pfändbaren Aktiven des Rekurren- dem Rekurrenten· «( jeder Rechtsstandpunkt, um bezügten, und zwar Dinser am 30. Januar, die Erben Kllörr lich des zwischen dem Betreibungsamt und dem Erganter ~ 6: Februar 1915. Die bei den Akten befindliche An- abgeschlossenen Gantaktes Begehren stellen zu können I;. kundigung der Pfändung zu Gunsten des Dinser ist vom D. _