Durch Entscheid vom 17. März 1915 hat die kanausfallschem aus, der zuerst (in einer Ausfertigung vom tonale Aufsichtsbehörde die Beschwerde als verspätet 23. Januar) auf 18,076 Fr. 70 Cts. lautete, nachher aber abgewiesen, weil der Rekurrent spätestens am 7. Januar auf 16,144 Fr. 75 Cts. « berichtigt» wurde, was dem Re- davon Kenntnis gehabt haben müsse, dass die auf diesen kurrenten am 27. Februar mitgeteilt wurde. Von ihrer Tag angesetzte Gant nicht stattfinde; denn entweder er ~andausfallforderung trat die Basler Kantonalbank oder sein Vertreter sei damals auf dem Gantlokal ereIßen G Betrag .