und stellte der Basler Kantonalbank für den der Pfändung zu Gunsten der Erben Knörr, die Gantabdurch den Zuschlag an die Ehegatten Dinser nicht Ge- rechnung eingesehen habe, Kenntnis erhalten zu haben. deckten T?il ihrer Hypothekarforderung einen Pfal~d­ C. _ Durch Entscheid vom 17. März 1915 hat die kanausfallschem aus, der zuerst (in einer Ausfertigung vom tonale Aufsichtsbehörde die Beschwerde als verspätet 23. Januar) auf 18,076 Fr. 70 Cts.