amt ohne weiteres von der Abhaltung der dritten Stei- Der Rekurrent erklärte, von der Nichtabhaltung einer genmg Umgang, rechnete mit Dinser auf Grund der Stei- dritten Steigerung und der Abrechnung auf Grund der gerun? vom ~ 1. Juni, jedoch ohne Belastung der Ehegat- zweiten Gant, sowie der Ausstellung eines Pfandausfallten DIßser mIt den Zinsen vom 18./19. Juni 1914 bis zum scheins, erst am 6. Januar, als er, nach der Ankündigung 6. Januar ab