Mit Rücksicht auf diese der am 7. Januar 1915 abzuhaltenden dritten S~eigerung, Erkl~ng . und weil Dinser, wie es scheint, diejenigen unter Haftung des Dinser für einen allfälligen Mindererlös Betr.age, dIe er nach den Gantbedingungen in bar zu gegenüber der Gant vom 11. Juni 1914,. hätte stattfinden entflchten gehabt hätte, bezahlte, nahm das Betreibungs- sollen. amt ohne weiteres von der Abhaltung der dritten Stei- Der Rekurrent erklärte, von der Nichtabhaltung einer genmg Umgang, rechnete mit Dinser auf Grund der Stei- dritten Steigerung und der Abrechnung auf Grund der gerun?