Am 6. Januar brachte jedoch der frühere Ersteigerer Dinser eine Erklärung der Basler Kantonalbank bei, dass sie sich für ihre Hypothekarforderung von 89,686 Fr. 45 Cts. an « den Gantkäufer vom 11. Juni 1914» halte und für diese Forderung samt Zinsen und AS 41 111 - 1915 13 und KonkursklUllmer. N° 35. 179 178 Entscheidungen der Schuldbetreibungsstattgefunden habe.