Da die Ersteigerer ihren Verpflichtungen trotz wiederholter Mahnungen und Fristverlängerungen nicht nachkamen, machte das Betreibungsamt am 25. November den Zuschlag rückgängig und kündigte auf den 7. Januar 1915 eine dritte Steigerung an. Am 6. Januar brachte jedoch der frühere Ersteigerer Dinser eine Erklärung der Basler Kantonalbank bei, dass sie sich für ihre Hypothekarforderung von 89,686 Fr. 45 Cts. an « den Gantkäufer vom 11. Juni 1914» halte und für diese Forderung samt Zinsen und AS 41 111 - 1915 13 und KonkursklUllmer.