35. Entscheid vom 5. Mai 1915 i. S. Nees. Recht des Schuldners, zu verlangen, dass bei Zahlungsverzug eines Ersteigerers im Sinne des Art. 143 vorgegangen und die sofort anzuordnende neue Steigerung auch wirklich abgehalten werde (Erw. 3 f.). - Ausgangspunkt der Beschwerdefrist im Falle der Nichtabhaltung der neuen Steigerung (Erw. 2). A. - In einer Grundpfandbetreibung der Basler Kantonalbank gegen den Rekurrenten hatte am 11. Juni 1914 über die dem Schuldner gehörende Liegenschaft Lehenmattweg 142 in Basel eine zweite Steigerung im Sinne des Art. 142 SchKG stattgefunden.