Behandlung an den kantonalen Richter zurückhätte ausdrücklich «( namens der Bürgergemeinde Aadorf » zuweisen. oder « namens der Bürgergemeinde Aadorf in Liquida- Demnach hat das Bundesgericht tion)} oder unter irgend einer andern, nach mehr oder weniger formellen Gesichtspunkten zu wählenden Be- erkann t : zeichnung auftreten sollen, sondern es genügt, dass sie Die Berufung w rd dahin gutgeheissen, dass das Urteil durch einen gerichtlich bestätigten (! Nachlassvertrag » des thurgauischen Obergerichts vom 3. November 1914