vertrages die Klage genau genommen als für Rechnung gerichtlich bestätigt und dadurch die Liquidationskomder G I ä u b i ger eingereicht zu betrachten ist. DUrch mission ermächtigt worden ist, materiel für Rechnung deli am 2. September 1911 gerichtlich genehmigten der Gläubiger, formell namens der « Nachlass- I) oder Nachlassvertrag ist die Liquid''ltion des gesamten Ver- « Liquidationsmasse I), dasjenige Vermögen zu liquidieren, mögens der « Leihkasse )) und die Verfügbarmachung des welches nach den Beslimmungen des Nachlassvertrages Bürgergemeindegutes einem Gläubigerausschuss über- dem Beschlagsrechte der Gläubiger unterliegt.