Dabei hätte bloss die Frage aufgeworfen rubrums gestattet, geht· u. a. gerade aus dem von der werden können, ob vom Stal1dpunkte des Prozessrechts Vorinstanz angeführten Urteile des Bundesgerichts aus verlangt werden müsse, dass (bebufs Vermeidung i. S. Bundesbahnen gegen Luzern hervor. Hier, wie von Missverständnissen) als Klägerin ausdrücklich die in zahlreichen aI1dern Fällen der Erhebung einer Klage Bürgergemeinde gen a n nt werde.