Im vorliegenden Falle könnte aber als müssen glaubte. Dies ergibt sich nun aber nicht aus der Zeitpunkt der Entstehung nur ein hinter dem 1. Januar vorliegenden Urteilsausfertigung. Vielmehr scbeint da;.. 1912 zurückliegender Zeitpunkt, nämlich entweder der- nach der kantonale Richter von der Ansicht ausgegangen jenige der Gründung der ({ Leihkasse )} (1873), oder allen- zu sein, der materiel1en Behandlung der Klage stehe ein falls derjenige der Statutenrevision vom Jahre 1906 in Entscheid des B und e s ger ich t s entgegen, näm- Betracht kommen;