N° 34. 171 prüfung des Bundesgerichts. Denn nach Art. 7, zusam- dem angefochtenen Urteil deutlich hervorgehen, dass die mengehalten mit Art. 1 SchlT ZGB beurteilt sich die Vorinstanz sich wirklich auf den Boden des kantonalen Frage, ob eine juristische Person bestehe, nach dem- Prozessrechts stellen wollte und von die s"e m Standjenigen Rechte, das zur Zeit ihrer angeblichen Ent- punkte aus die Klage angebrachtermassen ;Wweiseu zu stehung galt. Im vorliegenden Falle könnte aber als müssen glaubte.