» Regierungsrat Luzern (Band 28 I, S. 189). Die dor- Das Bundesgericht zieht » tige Sach- und Rechtslage bildet ein durchaus zutref- in Erwägung: )) fendes t\.nalogon zu den heute der Beurteilung unter- » stehenden Verhältnissen. Damit ist auch die eingangs 1. - Die EntscheidUng der Vorinstanz, wonach die « Leih- und Sparkasse Aadorf» keine selbständige juri- » materiell begründete Entscheidung gegeben. .