» Rechtssubjekt auflassen woHte, so geht das doch nicht \} Eintreten auf die Streitsache. » » an mit Rücksicht auf die bUlldesgerichtliche Praxis. D. - Gegen dieses Urteil hat die Klägerin rechtzeitig » Die Stellungnahme des Obergerichts ist bereits prä- und in richtiger Form die Berufung an das Bundesgericht )) judiziert durch einen Entscheid des Bundesgerichts ergriffen, mit dem Antrag auf Gutheissung der Klage, » vom 3. Juni 1903 in Sachen Bundesbahnen gegen eventuell Rückweisung der Sache an die Vorinstanz. » Regierungsrat Luzern (Band 28 I, S. 189).