Die Klägerschaft macht nun freilich geltend, dass keitsklage ein gereicht, mit dem Antrag auf Verurteilung » der Beklagte ihrem Eintritt in den· Prozess zugestimmt des Beklagten zur Zahlung von 500,000 Fr. nebst 5 % Zins seit 22. Februar 1912. » habe, indem er von der Transaktion Kenntnis gehabt C. - Durch Urteil vom 3. November 1914 hat das )) und dagegen nicht opponiert habe. Es kann dahinge- » stellt bleiben, ob in dem Stillschweigen des Beklagten