VerwaItungsratspräsident der {( Leihkasse » war in den Am 2. September 1911 wurde ein von der « Leihkasse » letzten Jahren vor deren Zusammenbruch der Beklagte mit ihren Gläubigern abgeschlossener « Nachlassvertrag » gewesen. gerichtlich bestätigt, welcher u. a. folgende Bestimmun- Nachdem der Regierungsrat des Kantons Thurgau gen enthielt: durch Beschluss vom 22. Juni 1912 ein Einschreiten (! Die Leih- und Sparkasse Aadorf tritt nach Geneh- gegen den Beklagten auf dem Verwaltungswege verwei-